Alexandra Schneider
Innovation als Vorsprung - wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen!
Finanzbuchhaltung
- Erstellen der laufenden Buchhaltung
- Einrichten und Organisation der Buchführung
- Hol- und Bringservice
- Belegsortierung
- Hilfe zur USt-Übermittlung an das zuständige Finanzamt
- Auswertungen mit Vorjahresvergleich
- Übertragung der Buchhaltung an Ihren Steuerberater im Datev-Format
Wir erbringen eine Hilfestellung in Steuersachen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, nämlich die Kontierung und Verbuchung der lfd. Geschäftsvorfälle, sowie die Hilfestellung zur USt-Voranmeldung. Jedoch keine darüber hinausgehende Steuerberatung oder Abschlussarbeiten!