Alexandra Schneider 
Innovation als Vorsprung - wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen!

Finanzbuchhaltung

  • Erstellen der laufenden Buchhaltung
  • Einrichten und Organisation der Buchführung
  • Hol- und Bringservice
  • Belegsortierung
  • Hilfe zur USt-Übermittlung an das zuständige Finanzamt
  • Auswertungen mit Vorjahresvergleich
  • Übertragung der Buchhaltung an Ihren Steuerberater im Datev-Format

 

Wir erbringen eine Hilfestellung in Steuersachen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, nämlich die Kontierung und Verbuchung der lfd. Geschäftsvorfälle, sowie die Hilfestellung zur USt-Voranmeldung. Jedoch keine darüber hinausgehende Steuerberatung oder Abschlussarbeiten!

 

 

 

 
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